Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für alle Rechercheaufträge, die bei INFOBROKER Jena Evelin Reklies (Auftragnehmerin) bestellt werden, gelten
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Vertragsbestandteil. AGB des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, wir bestätigen dies schriftlich.

1. Die Auftragnehmerin beschafft für den Auftraggeber Informationen aus den ihr bekannten und zugänglichen
Datenquellen. Die ausgewählten Quellen genügen nach unserer Erfahrung im Regelfall, um gesicherte
Informationen bei gleichzeitiger Gewährung einer kosten- und zeitsparenden Recherche zu erhalten.
Die Auftragnehmerin wählt die Quellen nach Erfahrungswerten der bisher in den entsprechenden Bereichen
durchgeführten Recherchen aus. Soweit der Kunde bei Auftragserteilung keine Weisung erteilt, überträgt er der
Auftragnehmerin die Auswahl der Quellen nach eigenem billigen Ermessen (§ 315 BGB). Die Übersendung des
Rechercheergebnisses gilt als Leistungsbestimmung im Sinne des § 315 Abs. 2 BGB.
Wir können nicht ausschließen, dass in weiteren Quellen keine ergänzenden oder abweichenden Informationen
erhältlich sind. Der Kunde akzeptiert diese Unsicherheit durch seine Bestellung. Wünscht der Kunde die
Recherche in bestimmten Quellen, so hat er hierauf bei Auftragserteilung hinzuweisen.

2. Die Auftragserteilung für die Recherchedienste erfolgt per Fax, Post oder E-Mail durch den Auftraggeber. Die
Ergebnisse werden von der Auftragnehmerin per Fax, Post oder E-Mail übermittelt.

3. Den Rechercheauftrag hat der Auftraggeber so genau wie möglich (gegebenenfalls durch Anlagen) zu
formulieren. Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für
Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber den Rechercheauftrag nachträglich verändert oder
präzisiert.

4. Der Rechercheauftrag wird von der Auftragnehmerin in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs aller Aufträge
umgehend bearbeitet. Größere zeitliche Verzögerungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt.

5. Die Auftragnehmerin steht nicht für den Wahrheitsgehalt der aus den Datenquellen gewonnenen Informationen
ein. Die Auftragnehmerin greift für ihre Dienstleistungen auf externe Datenbanken zurück und kann für die
gelieferten Daten hinsichtlich Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen, da diese
bereits von den Datenbankherstellern und Datenbankhosts gegenüber der Auftragnehmerin nicht gewährleistet
wird.

6. Die Auftragnehmerin bietet grundsätzlich keine Rechtsberatung an. Der Recherchebericht stellt generell keine
Beurteilung oder Bewertung von Firmen, Markt-, Rechtsschutz-, Markensituationen usw. dar.

7. Die Auftragnehmerin wendet bei der Bereitstellung ihrer Dienste jede angemessene Sorgfalt an. Für Schäden,
die dem Auftraggeber infolge einer inhaltlichen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der übermittelten
Informationen entstehen, beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin auf Vorsatz und grob schuldhaftes
Verhalten. Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist die Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit auf das vereinbarte
Honorar beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Alle Rechercheberichte und andere Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Anfertigung weitere
Kopien ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Auftragnehmerin nicht gestattet. Urheberrechte an
Rechercheergebnissen, die durch den Zugriff auf Datenbanken erhalten wurden, bleiben Eigentum des
Datenbankherstellers, dessen schriftliche Erlaubnis zur Vervielfältigung oder weiteren Veröffentlichung eingeholt
werden muss.

9. Alle Leistungen der Auftragnehmerin sind kostenpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Recherche ergibt, dass
keine Informationen verfügbar sind (Null-Recherche). Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der
Recherche oder zum Monatsende (Überwachungen) mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen. Kommt der Kunde
mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, hat er für jede dem Verzugseintritt folgende Mahnung eine Pauschale
von EUR 7,50 zu zahlen. Hierbei bleibt dem Kunden die Möglichkeit offen, den Eintritt eines wesentlich
geringeren oder überhaupt nicht entstandenen Schadens nachzuweisen. Nach erfolgloser Anmahnung schaltet
die Auftragnehmerin zu Lasten des Auftraggebers ein Inkasso-Unternehmen ein. Die Kosten für die Beitreibung
offen stehender Rechnungsbeträge trägt hierbei der Auftraggeber.

10. Erfüllungsort der Dienstleistungen ist Jena.

11. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Jena.

12. Alle Verträge unterliegen deutschem Recht.

Stand November 2018